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Einreise nach Frankreich

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einreise nach Frankreich mit Schülerinnen und Schülern

 

Einreisebestimmungen nach Frankreich

Im Rahmen einer Anfrage (März 2003) bzgl. Klassenfahrten nach Frankreich und Einreisebestimmungen für türkische Schüler erhielt eine Kollegin folgende Informationen vom französischen Konsulat, die wir auf diesem Wege gerne weitergeben:

Türkische Schüler, die in Deutschland wohnhaft sind, brauchen kein Visum, wenn sie über einen eigenen Pass (kein Familienpass) und über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen.
Trifft eine der obengenannten Voraussetzungen nicht zu, muss ein bestimmtes Formular (s.u.) vom zuständigen Ausländeramt angefordert werden, das nach vorliegenden Informationen gebührenpflichtig ist.

Hier die beiden wichtigsten Absätze aus den Einreisebestimmungen (Rechtschreibung und Hervorhebung entsprechen der Vorlage):


" 1) Ausländer, die sich legal in der Bundesrepublik befinden und einer der folgenden Aufenthaltstitel besitzen:

- Aufenthaltsberechtigung - Aufenthaltserlaubnis - 
- Aufenthaltsbewilligung - Aufenthaltsbefugnis - 
- Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines EU-Mitgliedstaates


sowie ein gültiges Reisedokument, können sich visafrei in Frankreich (ausschliesslich der Überseegebiete s.g. DOM/TOM) oder in einem anderen Schengener Vertragsstaat, bis zu 90 Tagen pro Halbjahr aufhalten. Sie können auch das Hoheitsgebiet der Schengener Vertragsstaaten verlassen und visafrei, innerhalb des Gültigkeitsraums der Aufenthaltsgenehmigung, wieder einreisen."

" 6) Innerhalb von Schulgruppen sind junge Angehörige von Drittsländern, die sich legal in Deutschland befinden, nicht visapflichtig. Als Berechtigung wird eine Schülerliste auf Spezialformular ("Liste der Teilnehmer an eine Schulfahrt innerhalb der EU") erhältlich beim zuständigen Ausländeramt, den französischen Grenzbehörden vorgezeigt. Ist dieses Dokument mit Fotos versehen, so brauchen die ausländischen Schüler keinen Reisepass."


Weitere Auskünfte erteilt:
Frau Herrmann (Sachbearbeiterin des Consulat Général de France in Frankfurt)
Mo bis Fr 14h - 16:30h
Tel.: 069-79509622
Fax: 069-79509647

Nähere Informationen erhalten Sie auch über die Website des Consulat Général de France .

 

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Letzte Änderung: 23.12.2010

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