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Sport-Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abteilung Schule und
Bildung. Die letzte Aktualisierung
erfolgte am 24. Januar 2010.
Die Alfred-Maul-Gedächtnismedaille
Zur Erinnerung an den Schöpfer des badischen Schulturnens und
langjährigen Direktor der Turnlehrerbildungsanstalt in Karlsruhe, Alfred Maul ,
stiftete das Badische Ministerium des Kultus und Unterrichts anlässlich der 100.
Wiederkehr des Geburtstages von Alfred Maul am 13. April 1928 die Alfred- Maul-
Gedächtnismedaille.
Zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem Gebiet des
Sports hervorgetan haben, sind seitdem durch die Verleihung dieser Medaille ausgezeichnet
worden.
Im Archiv der Stadt Karlsruhe findet sich eine kurze
Biograie Alfred Mauls.
zum
Artikel
Verleihungsrichtlinien:
| 1. |
Für die Verleihung der Alfred- Maul-Gedächtnismedaille gelten
folgende Richtlinien: Die Alfred-Maul-Gedächtnismedaille wird auf Vorschlag
der Schulleitung für hervorragende Leistung auf dem Gebiet des Sports vom
Regierungspräsidium Karlsruhe an Schüler und Schülerinnen, die das Abitur bestanden haben, verliehen.
Bei Kooperationen (z. B. Neigungsfach-Sport) zählt ein Schüler immer zu seiner
Stammschule.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Verleihung Die
Alfred-Maul-Gedächtnismedaille kann an Schülerinnen und Schüler verliehen werden, die
in allen 4 Halbjahren der Jahrgangsstufen 12 und 13 in den im Rahmen des
Pflichtunterrichts besuchten Pflicht- und Neigungskursen im Fach Sport sehr gute Leistungen
erbracht haben (jeweils mindestens 13 Punkte).
Die Schülerinnen und Schüler sollten darüber hinaus im außerunterrichtlichen
schulischen Wettkampfwesen (z. B. Jugend trainiert für Olympia) mit
hervorragenden Leistungen beteiligt gewesen sein und/oder sich in
herausragender Art und Weise für den Sport an der Schule
(Sport-Mentor(in), SMV-Sportsprecher(in) usw.)
engagiert haben.
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| 3. |
Verleihungsverfahren
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| 3.1 |
Das Regierungspräsidium Karlsruhe verleiht höchstens zwei
Medaillen pro Schule. Die Sportfachkonferenz schlägt der Schulleitung
je einen Schüler und eine Schülerin, der (die) die oben aufgeführten
Bedingungen erfüllt hat für die Verleihung der Medaille vor. |
| 3.2 |
Bei der Antragstellung ist ein strenger Maßstab anzulegen, damit die
Verleihung als wirkliche Auszeichnung für hervorragende Leistungen im Sport anerkannt
wird |
| 3.3 |
Die Schulleitung meldet die Schülerin und/oder den Schüler, die von Ihrer Schule zur Verleihung
der Alfred-Maul-Gedächtnismedaille vorgeschlagen werden, bis spätestens
Montag, 22. März 2010, über die Internetseite
www.rpk.b-kunz.de an. Die dafür notwendigen Passwörter
wurden den Schulleitungen per Mail zugesendet. |
| 3.4 |
Erfüllt der Schüler bzw. die Schülerin nach Antragstellung im
Schulhalbjahr 13.2 die geforderten Bedingungen nicht, so muss der gestellte Antrag von der
Schulleitung beim Regierungspräsidium umgehend schriftlich widerrufen werden! |
| 3.5 |
Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer
Alfred-Maul-Gedächtnismedaille besteht nicht! |
| 3.6 |
Falls von der Schule keine Verleihung beantragt wird, bittet das
Regierungspräsidium trotzdem um schriftliche Fehlanzeige
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| 4. |
Das Regierungspräsidium Karlsruhe behält sich Ausnahmen von diesen
Verleihungsrichtlinien vor. |
Ausschreibung 2010
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