Sport-Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abteilung Schule und Bildung. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 24. Januar 2010.

Die Alfred-Maul-Gedächtnismedaille

Zur Erinnerung an den Schöpfer des badischen Schulturnens und langjährigen Direktor der Turnlehrerbildungsanstalt in Karlsruhe, Alfred Maul , stiftete das Badische Ministerium des Kultus und Unterrichts anlässlich der 100. Wiederkehr des Geburtstages von Alfred Maul am 13. April 1928 die Alfred- Maul- Gedächtnismedaille.

   

Zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem Gebiet des Sports hervorgetan haben, sind seitdem durch die Verleihung dieser Medaille ausgezeichnet worden.

Im Archiv der Stadt Karlsruhe findet sich eine kurze Biograie Alfred Mauls.       zum Artikel

Verleihungsrichtlinien:

1. Für die Verleihung der Alfred- Maul-Gedächtnismedaille gelten folgende Richtlinien:

Die Alfred-Maul-Gedächtnismedaille wird auf Vorschlag der Schulleitung für hervorragende Leistung auf dem Gebiet des Sports vom Regierungspräsidium Karlsruhe an Schüler und Schülerinnen, die das Abitur bestanden haben, verliehen.
Bei Kooperationen (z. B. Neigungsfach-Sport) zählt ein Schüler immer zu seiner Stammschule.
 

2. Voraussetzungen für die Verleihung

Die Alfred-Maul-Gedächtnismedaille kann an Schülerinnen und Schüler verliehen werden, die in allen 4 Halbjahren der Jahrgangsstufen 12 und 13 in den im Rahmen des Pflichtunterrichts besuchten Pflicht- und Neigungskursen im Fach Sport sehr gute Leistungen erbracht haben (jeweils mindestens 13 Punkte).

Die Schülerinnen und Schüler sollten darüber hinaus im außerunterrichtlichen schulischen Wettkampfwesen (z. B. Jugend trainiert für Olympia) mit hervorragenden Leistungen beteiligt gewesen sein und/oder sich in herausragender Art und Weise für den Sport an der Schule (Sport-Mentor(in), SMV-Sportsprecher(in) usw.) engagiert haben.
 

3. Verleihungsverfahren
 
3.1 Das Regierungspräsidium Karlsruhe verleiht höchstens zwei Medaillen pro Schule. Die Sportfachkonferenz schlägt der Schulleitung je einen Schüler und eine Schülerin, der (die) die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt hat für die Verleihung der Medaille vor. 
3.2 Bei der Antragstellung ist ein strenger Maßstab anzulegen, damit die Verleihung als wirkliche Auszeichnung für hervorragende Leistungen im Sport anerkannt wird
3.3 Die Schulleitung meldet die Schülerin und/oder den Schüler, die von Ihrer Schule zur Verleihung der Alfred-Maul-Gedächtnismedaille vorgeschlagen werden, bis spätestens Montag, 22. März 2010, über die Internetseite  www.rpk.b-kunz.de an. Die dafür notwendigen Passwörter wurden den Schulleitungen per Mail zugesendet.
3.4 Erfüllt der Schüler bzw. die Schülerin nach Antragstellung im Schulhalbjahr 13.2 die geforderten Bedingungen nicht, so muss der gestellte Antrag von der Schulleitung beim Regierungspräsidium umgehend schriftlich widerrufen werden!
3.5 Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer Alfred-Maul-Gedächtnismedaille besteht nicht!
3.6 Falls von der Schule keine Verleihung beantragt wird, bittet das Regierungspräsidium trotzdem um schriftliche Fehlanzeige
 
4. Das Regierungspräsidium Karlsruhe behält sich Ausnahmen von diesen Verleihungsrichtlinien vor.

Ausschreibung 2010

Zurück                TOP