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Sport-Seiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abteilung Schule und
Bildung. Die letzte Aktualisierung
erfolgte am 28. Januar 2012.
Die Alfred-Maul-Gedächtnismedaille
Zur Erinnerung an den Schöpfer des badischen Schulturnens und
langjährigen Direktor der Turnlehrerbildungsanstalt in Karlsruhe, Alfred Maul ,
stiftete das Badische Ministerium des Kultus und Unterrichts anlässlich der 100.
Wiederkehr des Geburtstages von Alfred Maul am 13. April 1928 die Alfred- Maul-
Gedächtnismedaille.
Zahlreiche Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem Gebiet des
Sports hervorgetan haben, sind seitdem durch die Verleihung dieser Medaille ausgezeichnet
worden.
Im Archiv der Stadt Karlsruhe findet sich eine kurze
Biografie Alfred Mauls.
zum
Artikel
Verleihungsrichtlinien (Bitte
unbedingt Änderungen beachten!):
| 1. |
Für die Verleihung der Alfred- Maul-Gedächtnismedaille gelten
folgende Richtlinien: Die Alfred-Maul-Gedächtnismedaille wird auf Vorschlag
der Schulleitung für hervorragende Leistung auf dem Gebiet des
Schulsports vom
Regierungspräsidium Karlsruhe an Schüler und Schülerinnen, die das Abitur bestanden haben, verliehen.
Bei Kooperationen (z. B. Kernfach-Sport) zählt ein Schüler immer zu seiner
Stammschule.
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| 2. |
Voraussetzungen für die Verleihung Die
Alfred-Maul-Gedächtnismedaille kann an Schülerinnen und Schüler verliehen werden, die
in allen 4 Halbjahren der Jahrgangsstufen 1 und 2 in den im Rahmen des
Pflichtunterrichts besuchten Pflicht- oder
Kernfachkursen im Fach Sport sehr gute Leistungen
erbracht haben (jeweils mindestens 13 Punkte).
Die Schülerinnen und Schüler müssen darüber hinaus im außerunterrichtlichen
schulischen Wettkampfwesen (z. B. Jugend trainiert für Olympia) mit
herausragenden Leistungen beteiligt gewesen sein und/oder sich in
herausragender Art und Weise für den Sport an der Schule
als Sport-Mentor(in), SMV-Sportsprecher(in) usw.
engagiert haben.
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| 3. |
Verleihungsverfahren
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| 3.1 |
Die Anzahl der vom Regierungspräsidium Karlsruhe verliehenen
Alfred-Maul-Gedächtnismedaillen pro Schule richtet sich nach der Zahl der
Schülerinnen und Schüler, die zum schriftlichen Abitur zugelassen sind. Für
die Anzahl der möglichen Medaillen gilt folgender Schlüssel:
1 Medaille Gymnasien mit weniger als 60 Abiturienten
2 Medaillen Gymnasien mit 60 - weniger als 120 Abiturienten
3 Medaillen Gymnasien mit 120 - weniger als 180 Abiturienten
4 Medaillen Gymnasien mit 180 oder mehr Abiturienten
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| 3.2 |
Die Sportfachkonferenz schlägt der Schulleitung geeignete
Schülerinnen und/oder Schüler für die Verleihung der Maul-Medaille vor,
welche die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt haben. Bietet die Schule
ein Kernfach Sport an, dann sollten die Schülerinnen und Schüler dieses
Kurses vorrangig berücksichtigt werden.
Bewusst wird auf die bisher vorgesehene geschlechtsspezifische Vorgabe
verzichtet, wobei, wenn möglich, eine gemischtgeschlechtliche Vergabe
wünschenswert ist.
Bei der Antragstellung ist ein strenger Maßstab anzulegen, damit die
Verleihung als wirkliche Auszeichnung für hervorragende Leistungen im Sport anerkannt
wird |
| 3.3 |
Die Schulleitung oder der/die Fachbeauftragte Sport stellt
die entsprechenden Anträge über ein Onlineformular bis spätestens
Freitag, 2. März 2012. Die dafür notwendigen Passwörter
wurden den Schulleitungen per Mail zugesandt. |
| 3.4 |
Erfüllt ein Schüler bzw.
eine Schülerin nach Antragstellung im
zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 die geforderten Bedingungen nicht, so muss der gestellte Antrag von der
Schulleitung beim Regierungspräsidium umgehend widerrufen
und die Medaille zurückgeschickt werden! |
| 3.5 |
Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer
Alfred-Maul-Gedächtnismedaille besteht nicht! |
| 3.6 |
Falls von der Schule keine Verleihung beantragt wird, bittet
das RP trotzdem unbedingt um die Angabe der Fehlanzeige im Onlineformular.
Tragen Sie dazu im Feld „Eingabedatum“ dann bitte „Fehlanzeige“ ein! |
| 4. |
Das Regierungspräsidium Karlsruhe behält sich Ausnahmen von diesen
Verleihungsrichtlinien vor. |
Aussschreibung 2012
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