Sport-Seiten des Oberschulamts Karlsruhe. Diese Seiten wurden am
11. Mai 2001 veröffentlicht.
Auszug aus dem Sport-Info 1/2001
"Erste Hilfe in Schulen"
| Angebot des Badischen
Gemeindeunfallversicherungsverbandes zur effektiven Gestaltung,
Finanzierung und Organisaion der ersten Hilfe in Schulen |
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Zielsetzung
Der Badische Gemeindeunfallversicherungsverband und die
Badische Unfallkasse haben als zuständiger Unfallversicherungsträger
für Schüler in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht Maßnahmen zu
veranlassen, durchzuführen und zu überwachen, die dazu befähigen,
dass bei Schulunfällen unverzüglich und wirksam erste Hilfe geleistet
werden kann . Dies ist auch in der Verwaltungsvorschrift des KM vom
13.10.1998 (S. 308, K.u.U. - VwV Unfallverhütung) festgelegt.
Ersthelfer/-innen sind an jeder Schule erforderlich
Eine wirksame erste Hilfe an den Schulen kann unter anderem
nur dann erreicht werden, wenn an jeder Schule Ersthelfer/-innen zur
Verfügung stehen. Ziel ist es, dass an jeder Schule mindestens zwei
Lehrkräfte als Ersthelfer/-innen zur Verfügung stehen oder dafür
ausgebildet werden. Mittelfristig sollen pro Schule 5 bis 7 % der
Lehrkräfte als Ersthelfer/-innen ausgebildet sein. Die Ausbildung soll
dabei in der Regel nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Wer ist Ersthelfer/in? - Ausbildung
Ersthelfer/in ist, wer bei folgenden Ersthelferorganisationen
einen Grundkurs in erster Hilfe (8 Doppelstunden) absolviert hat:
Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG),
Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und Malteser
Hilfsdienst e.V. Eine bereits vorhandene Ausbildung wird anerkannt, wenn
sie nicht älter als zwei Jahre ist.
Auffrischung der ersten Hilfe Kenntnisse durch ein
erste Hilfe-Training (Fortbildung)
Lehrkräfte die bereits einen erste Hilfe-Grundkurs
absolviert haben, dieser aber nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt,
können durch eine Fortbildung, ein so genanntes Erste-Hilfe-Training (4
Doppelstunden) eine gültige Ersthelferberechtigung erlangen.
Denkbar ist auch, dass sich für die Aus- und Fortbildung mehrere
benachbarte Schulen zusammenschließen und Kurse mit den
Ersthelferorganisationen organisieren.
Wer trägt die Kosten der Ausbildung?
Der Badische Gemeindeunfallversicherungsverband und die
Badische Unfallkasse als die zuständigen Unfallversicherungsträger
tragen die Lehrgangskosten der Aus- oder Fortbildung in dem oben
geschilderten Umfang.
Welche Schritte sind vor der Teilnahme an einer Aus-
bzw. Fortbildung erforderlich?
In einem Rundschreiben, das im November 2000 an alle Schulen
verschickt wurde, wird folgendes Verfahren vorgeschlagen. Von der
Schulleitung ist zu ermitteln, wie viele Ersthelfer/innen mit gültiger
Berechtigung es an der Schule gibt. Sollten keine oder nur ungenügend
ausgebildete Ersthelfer/-innen vorhanden sein, werden geeignete Personen
ausgewählt (Lehrkräfte, die in Fächern mit besonderen Gefährdungen
unterrichten z.B. Chemie, Technik, Sport und der Schule für längere
Zeit zur Verfügung stehen).
Diese werden dann mit Hilfe eines Rückantwortbogens dem zuständigen
Staatlichen Schulamt gemeldet. Das Staatliche Schulamt fordert daraufhin
für die Aus- oder Fortbildung entsprechende Gutscheine (Grundkurs oder
erste Hilfe-Training) beim Bad. GUVV an und verteilt sie nach
vorliegender Bedarfsmeldung an die Schulen. Erst nach Erhalt dieser
Gutscheine können die betreffenden Lehrkräfte an einer ersten
Hilfe-Aus- oder Fortbildung teilnehmen. Termine für eine Aus- oder
Fortbildung sind bei den Ersthelfer-Organisationen vor Ort zu erfragen.
Die Schulleiter/-innen haben die regelmäßige Fortbildung der
Ersthelfer und rechtzeitige Auffrischung der erste Hilfe-Kenntnisse
sicherzustellen. Die beim Besuch der Lehrgänge anfallenden Reisekosten
sind auf dem Dienstweg beim zuständigen Oberschulamt oder Staatlichen
Schulamt einzureichen. Bei der Aus- und Fortbildung ist Unfallschutz
gegeben.
Welche Aufgaben haben Ersthelfer/-innen?
Ersthelfer/-innen haben bei einem Schulunfall die nötigen
Sofortmassnahmen einzuleiten. Sie unterstützen den Schulleiter in allen
Fragen zur ersten Hilfe in der Schule. Sie kontrollieren zum Beispiel,
ob die Meldeinrichtungen sich in einem funktionstüchtigen Zustand
befinden, ob die erste Hilfe-Einrichtung vollständig und
vorschriftsmäßig gekennzeichnet ist. Sie thematisieren die erste Hilfe
im Kollegenkreis und vermitteln Schülern entsprechendes Wissen . Sie
initiieren Schülersanitätsdienste, Projekttage und behandeln das Thema
im Unterricht. Ersthelfer/-innen können folgende
Informationsmaterialien für ihre Arbeit vor Ort kostenlos beim
Badischen GUVV anfordern:
Plakat „Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen“ (GUV 30.1)
„Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen“ (GUV 30.10)
(Registerausführung)
„Merkblatt für Erste-Hilfe-Material“ (GUV 20.6)
„Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistungen“ (GUV 20.42)
„Notrufnummern“ (GUV 30.26)
„Verbandbuch“ zum Eintrag von erste Hilfe-Leistungen.“ (GUV 40.6)
Heidi Palatinusch
Päd. Mitarbeiterin der Abt. Prävention
des Badischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes,
Waldhornplatz 1
76131 Karlsruhe
Tel. 0721 / 60 98 - 297

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