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Sport-Seiten des Oberschulamts Karlsruhe. Diese Seiten wurden am
7. Dezember 2003 veröffentlicht.
Auszug aus dem Sport-Info 2/2003
Dem Oberschulamt Karlsruhe wurde
berichtet, dass vermehrt Unfälle speziell beim Snowboardfahren auftreten,
bei denen die Milz in Mitleidenschaft gezogen ist.
Bei Beschwerden im linken Oberbauch
sollte neben anderen Ursachen auch von einer Milzverletzung ausgegangen
werden.
Siehe:
1. Beitrag von Dr. Debatin: Milzverletzung
2. Aktenvermerk von RD Kupper zur rechtlichen Situation
Milzverletzung
Die Milz ist neben dem Herzen das
blutreichste Organ des Körpers. In 24 Stunden passiert die gesamte
Blutmenge ca. 500mal dieses Organ. Ihrer Lage nach befindet sie sich im
linken Oberbauch, dicht hinter der 10. Rippe. Sie ist hierbei besonders
bei stumpfen Schlägen Verletzungen ausgesetzt. Es kann sich hierbei um
Stürze z.B. auf die Schulbank handeln, ebenso wie Bodychecks im Bereich
der Ballsportarten.
Die Funktion der Milz besteht darin, sowohl Blutbestandteile zu bilden
(Antikörper) als auch Blutbestandteile abzubauen (rote Blutkörperchen).
Eine besondere Verletzungsgefährdung der Milz besteht in dem Moment wo
ein vermehrter Abbau der roten Blutkörperchen stattfindet, so z.B. bei
der Krankheit des Pfeifer´schen Drüsenfiebers. Hierbei kommt es zu einem
Befall der roten Blutkörperchen mit dem Virus und
zu einem verfrühten Zerfall in der Milz, wobei diese stark anschwillt und
damit stumpfen Verletzungen in vermehrtem Maße ausgesetzt ist. Die Milz
selbst hat anatomisch gesehen eine Wand, die sie nach außen begrenzt und
wird zusätzlich von einer Hülle umgeben.
Bei entsprechender Gewalteinwirkung kann es zu einem Einriss der Wand
kommen, wobei dann Blut zwischen Wand und Hülle austritt und hier quasi
ballonartig die Milzhülle aufquellen lässt. Übersteigt nun der Druck
innerhalb der Milzhülle den elastischen Widerstand der Hülle, so kann
dies zu einer Spontanruptur dieser Hülle führen und eine massive Blutung
in den Bauchraum, die zu einem raschen Tod führen kann, zur Folge haben.
Der zeitlichen Abfolge nach kann dies von Stunden bis Tage dauern.
Vorgehen bei Schlägen im Bereich des
linken Oberbauches:
-
Ruhe bewahren und das Kind
beruhigen.
-
Fragen Sie das Kind genau nach dem
Unfallhergang. Bedenken Sie dabei, dass der Unfall schon einige Zeit
zurückliegen kann.
-
Legen Sie das Kind hin, lassen Sie
es dabei selbst über die bequemste und schmerzärmste Lagerung
entscheiden.
-
Prüfen Sie ob das Kind äußere
Verletzungszeichen am Bauch hat
-
Bei Verdacht auf Schockzustand
(kalter Schweiß auf der Haut, langsamer Herzschlag oder Hautblässe)
betätigen Sie sofort den Notruf und nehmen die stabile Seitenlagerung
vor.
-
Bei offener Verletzung Transport
unverzüglich ins nächste Krankenhaus.
Im Falle einer Mitbeteiligung der Milz
im Rahmen von viralen Infektionen wie dem Pfeifer´schen Drüsenfieber,
ist die Milz über mehrere Wochen bis zur Ausheilung der Erkrankung
angeschwollen, da die befallenen Blutkörperchen in dieser Zeit abgebaut
werden und hierbei ein vermehrter Anfall dieser Blutkörperchen in der
Milz stattfindet.
Es sollte in jedem Fall für die Sporttauglichkeit ein Attest des
behandelnden Kinderarztes vorgelegt werden, der die Sporttauglichkeit
bescheinigt.
Aktenvermerk
Jede Lehrkraft ist hier im Rahmen der
Wahrnehmung Ihrer Aufsichtpflicht zu den notwendigen, "Erstehilfe-Maßnahmen"
verpflichtet.
Art und Umfang dieser Maßnahmen richtet sich ganz nach den Umständen
des konkreten Einzelfalles. Anhaltspunkte geben die Vorschläge Dr.
Debatin (1-6). Allgemein lässt sich sagen, dass wegen der offenbar
besonderen Gefährdung der Milz gerade bei Snowboardunfällen im Zweifel
ein Arzt geholt werden sollte, der dann die weitere fachgerechte
Versorgung übernimmt.
Empfehlenswert wäre auch die entsprechende vorherige Information der
Eltern sowie deren
Einverständnis mit dem Snowboardfahren. Die Schüler selbst sollten zu
möglichst risikoarmem Fahren angehalten werden.
Damit im Notfall schnell ärztliche Hilfe herbeigeholt werden kann, sollte
der aufsichtsführende Lehrer möglichst ein Handy bei sich haben und sich
zuvor auch vergewissern, ob für dieses Handy in der betreffenden Berglage
Netzempfang besteht.
Bewegt sich die betreffende Lehrkraft in diesem vorstehend beschriebenen
Rahmen, braucht sie keine persönliche Haftung zu befürchten - zumal eine
solche erst bei grobfahrlässigem Verhalten greift. Ansonsten haftet das
Land für die Lehrkraft (etwa bei bloßer Unachtsamkeit).
Kupper, Regierungsdirektor
Oberschulamt Karlsruhe
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