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Sport-Seiten des Oberschulamts Karlsruhe. Diese Seiten wurden am 19.
Dezember 1999 veröffentlicht.
Auszug aus dem Sport-Info 2/99
Pausenhöfe gestalten - aber sicher!
Der Pausenhof ist wesentlicher Bestandteil
jeder Schule. Als Durchgangs,- Bewegungs-, Aufenthalts- und Erholungsraum soll er den
Bedürfnissen der Schüler gerecht werden, attraktiv gestaltet sein und muss außerdem
Sicherheitsanforderungen genügen, die sich aus dem sicherheitstechnischen Regelwerk
ergeben. Als rechtsverbindliche Vorschrift ist die Richtlinie für Schulen - Bau und
Ausrüstung(GUV 16.3) zu nennen.
In vielen Fällen sind Schulhöfe aus
sicherheitstechnischer Sicht mit Mängeln behaftet. So sind häufig Böden uneben oder
rutschig. Stolperstellen sind in Verkehrsbereichen zu finden, Verkehrswege sind nicht
frei. Spitzen, Stacheln, Kanten und Vorsprünge sind im Mauerwerk im Bereich von
Verkehrswegen und bei Einfriedungen zu finden. Im Gelände sind schadhafte Stufen
vorhanden. Hindernisse befinden sich auf stark frequentierten Wegen. Treppen sind ohne
Handlauf ausgeführt. Wasseransammlungen (Rutschgefahr) sind auf vielen Schulhöfen zu
sehen. Bei einer Neugestaltung ergibt sich die Möglichkeit derartige Mängel zu
vermeiden.
Pausenunfälle
Im Pausenhof ereignen sich 27% aller
Schulunfälle (1997). Nach den Sportunfällen mit 48,6% tragen die Pausenunfälle
wesentlich zum Unfallgeschehen an Schulen bei.
Grundschüler halten sich pro Woche 150
bis 300 Minuten auf dem Schulhof auf. Damit verbringen sie ebensoviel Zeit auf dem
Schulhof wie im Sportunterricht. 65 % der Pausenunfälle ereignen sich auf dem Schulhof,
die restlichen Unfälle verteilen sich auf Klassenräume, Flur und Treppen sowie
Pausenräume in den Schulgebäuden. An dem Unfallgeschehen auf dem Schulhof sind vor allem
die sieben- bis zwölfjährigen Kinder, also Kinder der Grundschulen und der unteren
Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen beteiligt, wobei Jungen häufiger einen
Unfall erleiden. Die Unfälle auf dem Schulhof ereignen sich meistens beim Rennen,
Nachlaufen und Fangenspielen. Ein Teil der Pausenunfälle wird durch Rangeleien und
Raufereien verursacht (15%).
Unfälle auf dem Schulhof ereignen sich
meistens, weil sich Schüler auf relativ kleinem Raum bei unterschiedlichen Aktivitäten
drängen. Unter ungünstigen Bedingungen ergeben sich Zusammenstöße, Stürze und
Stolperunfälle zwangsläufig.
Mehr Sicherheit auf dem Pausenhof Was soll verhindert werden?
- Stürze in der Ebene
- Abstürze und unkontrolliertes Abspringen aus mehr als 1 m Höhe
- Aufprall auf feste Gegenstände mit hoher Geschwindigkeit
- Stürze beim Begehen von Treppen
- Ausrutschen auf nassem Boden
- Getroffen werden von Gegenständen (Bälle u.ä.)
- Kollisionen
- Aggressives Verhalten
Leitgedanken für die Planung
Unfallverhütung beginnt schon bei der Planung
Vor der Planungsphase muß eine
Bestandsaufnahme des Unfallgeschehens erfolgen, um Unfallschwerpunkte festzustellen,
Gefahren zu ermitteln, Schutzziele zu formulieren und daraus Gestaltungsrichtlinien
abzuleiten. Bei der Umgestaltung von Pausenhöfen müssen bereits in der Planungsphase
Vorgaben und Kriterien berücksichtigt werden, die zur Unfallverhütung beitragen.
Flächenbedarf und unterschiedliche Bedürfnisse
Bei der Planung sollte man von einem
Flächenbedarf von 35qm pro Schüler ausgehen. Unfallsituationen entstehen häufig,
weil sich Kinder gegenseitig bei ihren Aktivitäten stören. Deshalb ist eine Aufteilung
des Pausenhofes in Zonen sinnvoll. Bewegungsbetonte Zonen sollen von Ruhezonen und solchen
mit naturnahen Gestaltungselementen getrennt und mit dem entsprechenden Platzangebot
ausgestattet werden. Als Faustregel gilt: Bewegungsspiele und Geräte auf 60% der Fläche
und stationäre Spiele auf 40% der Fläche.
Verkehrswege, Zufahrten, Tore
Für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge
müssen Zufahrten in ausreichender Zahl vorhanden und jederzeit zu benutzen sein. Tore
müssen ausreichend bemessen sein. Verkehrswege müssen so beschaffen sein, dass sie auch
unter veränderlichen, auch selten auftretenden Bedingungen, z.B. Benutzung von vielen
gleichzeitig, sicher begangen werden können.
Spielgeräte
Beim Aufstellen von Spielgeräten
sollten folgende Grundsätze gelten:
- Es sind Geräte und Einrichtungen zu bevorzugen, die bei geringem Flächenbedarf viel
kindlichen Bewegungsdrang abbauen (z.B. Schiefe Ebenen, Spielhügel, Böschungen,
Terrassen, stationäre Hangelgeräte, Boulderwände).
- Geräte, die Schutzzonen rundherum benötigen oder auf denen sowieso nur ein Kind üben
kann, wie Schaukeln und Wippen, sollte man meiden.Spielgeräte dürfen nicht kippen, nicht
splittern und möglichst keine freien Fallhöhen von mehr als 1 m aufweisen.
- Baumstämme als Klettergärten mit Chaosstruktur müssen standsicher sein. Beim Klettern
dürfen einzelne Stämme nicht ins Rutschen geraten.
- Für die Ballspiele sollen Softbälle bereitgestellt werden.
- Fußballtore, Handballtore müssen stets so befestigt werden, dass sie nicht umfallen
können.
- Alle Geräte sollen grundsätzlich mit ihrer Benutzungs-, Spiel- und Bewegungsrichtungen
parallel zueinander ausgerichtet sein: z. B. Tischtennisplatten parallel zum großen
Bewegungsfeld und parallel zueinander, damit sich Laufwege nicht kreuzen.
- Spielgeräte dürfen nicht zu dicht stehen. Sicherheitsabstände von mind. 2 m sind um
jedes Gerät einzuplanen.
Erdhügel, Feuchtbiotope und andere naturnahe Gestaltungselemente werden nach
Sicherheitsgesichtspunkten geplant und ausgeführt.
- Spielgeräte müssen regelmäßig einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Beschädigte
oder zerstörte Teile müssen repariert oder ersetzt werden. Die Wartung und Pflege von
Geräten muß bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.
Fallschutz
Unter Geräten, die freie Fallhöhen von mehr als 1 m haben, gehört ein
stoßdämpfender Boden. Geeignet ist nichtbindiger Sand, Rundkornkies (4-8 mm),
Holzspäne, Rindenmulch oder Fallschutzplatten.
Nässe
Auf eine gute Entwässerung von Untergründen und Bodenabdeckungen ist zu achten.
Wasseransammlungen, nasses Laub und nasser Schmutz können das ganze Jahr über zu
Unfällen führen.
Bepflanzung
Bei der Bepflanzung des Schulhofes sind Pflanzen auszuwählen, die keine Dornen,
Stacheln, giftige Blüten oder Früchte tragen.
Feuchtbiotope
Feuchtbiotope sollen außerhalb des frei zugänglichen Pausenhofes eingeplant werden.
Aufsicht
Der Pausenhof soll so geplant werden, dass Aufsichtsführung leicht möglich ist.
Pausenhofgestaltung am Beispiel
Boulderwand (horizontale Kletterwand)
Sicherheitstechnische Anforderungen
Immer mehr Schulen gehen dazu über, im
Rahmen der Gestaltung des Schulhofes Außenwände von Sporthallen und Schulgebäuden,
Innenwände, breite Flure, Pausenhallen oder überdachte Pausengänge baulich zu
verändern, um sie als Anlagen zum Klettern zu nutzen. Boulderwände sind Anlagen zum
Klettern, die von jedermann frei oder nach Anleitung genutzt werden können. Boulderwände
gelten als Spielgeräte. Sicherheitstechnische Anforderungen sind in der DIN EN 1176 Teil
1 und DIN EN 1177 festgelegt. In Abhängigkeit von der Höhe der Tritte gelten
unterschiedliche sicherheitstechnische Festlegungen.
Boulderwände mit einer Fuß-/Tritthöhe kleiner 0,60m
Bei diesen Kletterwänden ist die freie
Fallhöhe maximal 0,60m über Oberkante Fußboden. Es werden keine Anforderungen an den
Boden im Sicherheitsbereich gestellt.
Kletterwände mit einer Fuß-/Tritthöhe größer 0,60m und kleiner 1,00m
Der Sicherheitsbereich muß 2 m betragen.
Der Untergrund im Sicherheitsbereich muß ungebunden sein (Rasen oder Oberboden).
Kletterwände mit Fuß-/Tritthöhe größer 1,00m und kleiner 3,00m
Die freie Fallhöhe ist auf höchstens 3,00m (max. Höhe der obersten Trittreihe für
die Füße) beschränkt. Der Untergrund (Fallschutz) muß aus nicht bindigem Sand,
Rundkornkies (4-8 mm) Holzspänen, Rindenmulch oder Fallschutzplatten bestehen. Auch in
diesem Falle ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 m einzuhalten. Die Kletterwand
steht im Sinne eines Spielgerätes den Nutzern frei zur Verfügung wie z.B. im
Pausenbetrieb, in Freistunden oder im Rahmen des offenen Schulhofs am Nachmittag. In
Sporthallen oder Mehrzweckräumen müssen zur Sicherung Turnmatten ausgelegt werden.
Kletterwände mit Fuß-/Tritthöhe größer 3 m
An diesen als Toprope- oder
Vorstiegswand bezeichneten Anlagen darf nur mit Seilsicherung geklettert werden. Außerdem
müssen bei diesen Anlagen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, die wirksam
verhindern, dass Unbefugte die Anlage nutzen. Im Außenbereich ist eine Einzäunung von
mind. 2 m Höhe erforderlich. Eine weitere Möglichkeit, missbräuchliche Nutzung zu
verhindern, ist die Anbringung der Griffelemente erst ab einer Höhe von 2,50 m. Griffe,
die unterhalb einer Höhe von 2,50 m angebracht werden, sollen erst vor der Benutzung
eingeschraubt oder durch ausreichend hohe, gegen Entfernen gesicherte Vorsatzelemente
abgedeckt werden. Die bauliche Ausführung, d.h. das Befestigen der Griffe und Tritte muß
durch Fachkundige oder durch eine Fachfirma erfolgen. Fragen der Bauausführung sind stets
mit dem Sachkostenträger abzuklären.
Wenn Sie spezielle Fragen zur Schulhofgestaltung haben, sind wir gerne bereit Sie zu
beraten.
Zuständigkeit: Herr Dukek Tel 0721/6098-277.
Folgende Schriften zum Thema sind kostenlos unter Fax: 0721 / 60 98 400 beim
Badischen Gemeindeunfallversicherungsverband erhältlich:
GUV 57.1.52
Pause machen aber sicher
GUV 57.1.51
Bewegungsfreudige Schule
GUV 57.1.11
Unser Schulhof Problem
einer kindgerechten und sicheren Gestaltung
GUV 20.54 Sicher
nach oben... Klettern in der Schule
Heidi Palatinusch, Päd. Mitarbeiterin der Abt. Prävention
des Badischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes, Waldhornplatz 1,
76131 Karlsruhe
Tel. 0721 / 60 98 - 297

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