Sport-Seiten des Oberschulamts Karlsruhe. Diese Seiten wurden am
2. Juni 2000 veröffentlicht.
Auszug aus dem Sport-Info 1/2000 Heft 15
Mit
Schülerinnen und Schülern sicher unterwegs – Jugend trainiert für Olympia,
Ausflüge, Exkursionen u.a.
Ob
Waldlauf, Wandertag, Exkursion, Radwandern, Wintersporttag ein Lernort
außerhalb des gewohnten Klassenzimmers (Wald, Eishalle, Skihang und Sportplatz)
ist für Schüler immer attraktiv, steigert die Aufnahme und Lernbereitschaft
und bietet Lehrkräften die Möglichkeit, die Schüler in ihrem Sozialverhalten
kennen zu lernen und zu fördern. Für Lehrkräfte bedeutet es aber meist, dass
mehr planerischer und organisatorischer Aufwand erforderlich wird, um den
reibungslosen und unfallfreien Verlauf des Unterrichts zu gewährleisten,
Schüler vor Schäden zu bewahren und der Fürsorge und Aufsichtspflicht gerecht
zu werden. Nachfolgend sollen einige versicherungsrechtliche und
sicherheitsrelevante Gesichtpunkte zur Planung solcher Aktionen aufgezeigt
werden.
Grundsätzliche Überlegungen Genehmigung durch den
Schulleiter
Außerunterrichtliche Veranstaltungen jeglicher Art sind vom Schulleiter als
schulische Veranstaltung zu genehmigen, damit im Schadensfalle der Unfall als
Arbeitsunfall/Schulunfall anerkannt werden kann und der umfassende Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung für Schüler greift. Auch wenn jeder Fall im
einzelnen geprüft werden muss, gelten folgende Grundsätze: Unter
Versicherungsschutz stehen alle Tätigkeiten, die in den rechtlichen und
organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fallen. Dazu gehören auch
Schulveranstaltungen außerhalb der Schulanlage. Die direkten Wege vom und zum
Ort der Veranstaltung sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Nicht
gesetzlich unfallversichert sind Tätigkeiten wie z.B. Essen, Schlafen, Waschen
und Freizeitaktivitäten, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind und nicht in
den Verantwortungsbereich der Schule gehören. Nicht versichert sind außerdem
sogenannte privatwirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B. ein privater
Einkaufsbummel im Rahmen eines Landschulheimaufenthaltes. Gesamtverantwortung
Die Lehrkraft trägt stets die Gesamtverantwortung für den Lerngang (zeitlich,
personell, organisatorisch, inhaltlich), auch wenn zur Unterstützung
Begleitpersonen oder schulfremdes, kompetentes Fachpersonal (Schwimmmeister,
Busfahrer, Bergführer) zum Einsatz kommt.
Wege von und zu den Sportstätten/Lernorten
Ob Schüler beim Weg zur Sportstätte oder einem anderen Ort, an dem Unterricht
stattfinden soll, Begleitung durch die Lehrkraft benötigen und beaufsichtigt
werden müssen, liegt im Ermessen der verantwortlichen Lehrkraft bzw. der
Schule. Für die Entscheidung maßgebend sind Faktoren wie z.B. Alter der
Schüler, Wegstrecke, Gefährdungen u.a.
Vor dem Lerngang
Ohne Planung läuft nichts Je umfangreicher eine Aktion mit Schülern ist, umso
mehr Vorbereitung und Sorgfalt ist bei der inhaltlichen und zeitlichen
Ablaufplanung erforderlich. Es müssen z.B. Informationen über die
Wegstrecke/Laufstrecke und den Zielort eingeholt sowie örtliche Gegebenheiten
und besondere Gefahrenpunkte vorweg erkundet werden. Anhand von Wanderkarten und
Stadtplänen sind sichere, verkehrsberuhigte, gefahrarme Straßen und Wege
auszuwählen. Es kann erforderlich sein zu überlegen, ob und welche
Transportmittel (Privatwagen oder öffentliche Verkehrsmittel) gebraucht werden.
Beim Besuch von Einrichtungen wie z.B. Eishalle, Schwimmbad oder Rodelbahn muss
man Absprachen bezüglich der Nutzung der Einrichtung treffen (z.B. Absperrung
eines Bereiches für die Klasse). Überlegungen zur Organisation der Aufsicht
sind erforderlich. Die Anzahl, Auswahl und der Einsatzbereich zusätzlicher
Aufsichtspersonen werden anhand der konkreten Anforderungen, die sich aus dem
Vorhaben ergeben, festgelegt. Aufsicht und Ersatzunterricht ist für Schüler
vorzusehen, die nicht an dem Lerngang teilnehmen.
Information der Eltern
Bei Minderjährigen müssen die Eltern über Inhalt, Umfang, Ablauf, Kosten,
Zeitpunkt der Abfahrt und Ankunft, erforderliche Dokumente, Impfnachweise u.a.
informiert werden. Sie genehmigen die Teilnahme ihrer Kinder oder können bei
Krankheit der Kinder (Attest) oder aus anderen triftigen Gründen die Erlaubnis
zur Teilnahme verweigern.
Schüler in die Planung mit einbeziehen
Der detaillierte Verlauf der Veranstaltung, Beginn und Ende, Treffpunke u.a.
werden jedem Schüler bekannt gemacht. Mit den Schülern werden Laufstrecken,
Zwischenstopps und Pausen abgesprochen. Die Schüler helfen Arbeitsanweisungen
und konkrete Aufgaben zu formulieren sowie Überlegungen zur Gefahrenabwehr
anzustellen. Es werden mit jüngeren Schülern Verhaltensregeln erarbeitet (z.B.
zum Überqueren von Straßen, Pflücken und Verzehr von Pflanzen und Früchten
im Wald, Verhalten beim Kontakt mit toten Tieren) und auch Sanktionsmaßnahmen
vereinbart z. B. beim unerlaubtem Entfernen von der Gruppe oder anderen schweren
Regelverstößen. Mit der Klasse werden Strategien und Verhalten der Gruppe in
besonderen Notfallsituationen erarbeitet und besprochen. Es werden Notfälle
gedanklich durchgespielt und Lösungsvorschläge dafür erarbeitet
(Notfallplan). Auf leistungsschwache oder gesundheitlich angeschlagene Schüler
wird Rücksicht genommen. Diese werden von ihren Mitschülern unterstützt.
Hierfür werden Teams gebildet.
Ausstattung der Schüler/innen
Bei der Teilnahme an Veranstaltungen im Freien sollen Schüler den
Witterungsverhältnissen entsprechend gekleidet sein. Eventuell sind warme
Kleidung, besonderes Schuhwerk, guter Sonnenschutz, Regenkleidung u.a.
Ausrüstungsgegenstände erforderlich. Wenn Werkzeuge, Sportgeräte oder
Fahrzeuge von Schülern mitgebracht werden sollen, so müssen diese
sicherheitstechnisch in Ordnung sein und der Straßenverkehrsordnung
entsprechen.
Bei der Durchführung
Die Schüler sind physisch und psychisch auf die Aktion vorbereitet, d.h. bei
der Realisierung nicht überfordert. Die Aufsichtspersonen sind eingewiesen und
es gibt eine klare Aufgabenteilung in Aufsichtsfragen. Möglichst alle Schüler
sollen sich betreut und beaufsichtigt fühlen. Auf größtmögliche Ordnung und
Übersicht wird geachtet. Anweisungen werden nicht nur ausgesprochen. Es wird
kontrolliert, ob diese auch eingehalten werden. Verbote werden konsequent
durchgesetzt. Die Vollzähligkeit der Schüler ist immer wieder zu überprüfen.
Die Schüler melden sich ab, wenn sie sich von der Gruppe entfernen. Beim
Überqueren von Straßen und Kreuzungen, beim Ein und Ausstieg in öffentliche
Verkehrsmittel ist besonders große Vorsicht geboten. Zuverlässigen Schülern
wird Verantwortung übertragen. Sie können am Schluss der Gruppe gehen und im
Notfall informieren. Gegebenenfalls müssen Meldungen vom Wetterdienst
(Sturmwarnung, Ozonwarnung, Lawinengefahr) unverzüglich umgesetzt werden. Der
Lerngang wird offiziell beendet. Bei Grundschülern wird darauf geachtet, dass
möglichst alle sicher nach Hause kommen.
Für den Notfall gut gerüstet
Jede Lehrkraft sollte in der Lage sein, die Erstversorgung von verletzten
Schülern unverzüglich und wirksam durchzuführen. Verbandmaterial oder Erste
Hilfe Material ist bei allen schulischen Veranstaltungen bereitzuhalten. Neben
der Sanitätstasche nach DIN 13160 ist es empfehlenswert, Kältepacks
vorzuhalten, um bei stumpfen Verletzungen wirksam helfen zu können. Die
Mitnahme eines Handys mit einer Liste der wichtigsten Telefonnummern (Notruf,
Schule, Sammeltelefon) ist empfehlenswert, da es sein kann, dass öffentliche
Telefonzellen zum Absetzen eines Notrufes nicht erreichbar sind.
Ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten
Um den Schülern eine ordnungsgemäße ärztliche Betreuung bei Unfällen im
Ausland zu sichern, muss ein bestimmter Verfahrensweg eingehalten werden. Über
die rechtlichen Grundlagen und das Verfahren informieren die Merkblätter GUV
20.1.5 und GUV 20.1.6 , die ebenso wie die Broschüre "Mit der Schulklasse
sicher unterwegs" GUV 57.1.38 kostenlos beim Badischen
Gemeindeunfallversicherungsverband bezogen werden können. Wegen des privaten
Risikos einer Erkrankung sollte man sich mit der eigenen Krankenversicherung in
Verbindung setzen.
Heidi Palatinusch, Päd. Mitarbeiterin der Abt. Prävention des Bad. GUVV Waldhornplatz 1 76131 Karlsruhe Tel. 0721 / 6098 297