Zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen ist auch
bei jeder Hinausstellung die Spielzeit anzuhalten (Time-Out). Das
Team-Time-Out kann nur noch bei Ballbesitz beantragt werden und ist dann
auch sofort zu genehmigen, wenn bis zum Pfiff des Zeitnehmers kein
Ballverlust erfolgte (dann wäre die grüne Karte zurückzugeben!).
Spielfortsetzung entsprechend der vorangegangenen Situation, aber
niemals 7-m-Wurf für die beantragende Mannschaft, wenn durch den Pfiff
des Zeitnehmers eine klare Torgelegenheit zunichte gemacht wird. Das
geht zu Lasten der beantragenden Mannschaft.
Betreten der Spielfläche (nach
Eintrittserlaubnis)
Ein Mannschaftsoffizieller darf im Allgemeinen nicht
die Spielfläche betreten. Daraus folgt, dass er auch nicht wischen
darf! Bei Missachtung ist dies als Unsportlichkeit (Bestrafung!) zu
bewerten. Bei Time-Out und dem Handzeichen der SR, welches das Betreten
der Spielfläche erlaubt, ist es nur noch zwei Teilnahmeberechtigten (d.
h. im Spielprotokoll eingetragenen Offiziellen/Spielern) gestattet, die
Spielfläche zu betreten (dies gilt auch nur für die betreffende
Mannschaft, um einem verletzten Spieler zu helfen!). Laufen mehr
Personen auf die Spielfläche, ist dies bei einem Offiziellen eine
Unsportlichkeit (=Bestrafung) und bei einem Spieler ein Wechselfehler
(=Hinausstellung).
Blutende Spieler müssen das Spielfeld verlassen. Das
Blut ist vom Körper und von der Spielkleidung zu entfernen.
Wechselvorgänge
Ein Wechselfehler ist vom Zeitnehmer immer sofort zu
signalisieren, ohne dass (wie bisher) der Vorteil für die nicht
fehlbare Mannschaft abzuwarten ist!
Wechselvorgänge im Jugendbereich
Ein Spieler darf nur noch regelgerecht wechseln, wenn
seine Mannschaft in Ballbesitz ist oder während der Zeitdauer eines
Time-out. Falsche Wechselvorgänge, die der Zeitnehmer zu signalisieren
hat, führen zu einer Hinausstellung gegen den fehlbaren Spieler.
Der Torwart
Es gibt nur noch den Abwurf, was bedeutet, dass der
Ball, nachdem ihn der TW gefasst hat (kontrolliert), erst wieder
gespielt werden darf, wenn er die Hand des TW verlassen und die
Torraumlinie überschritten hat (Unsportlichkeit). Weiterhin ist auch
kein Eigentor mehr möglich.
Ein Hereinholen des außerhalb liegenden oder
rollenden Balls, das Zurückgehen in den Torraum mit dem
kontrollierten Ball und das Zurückspielen zum eigenen TW wird nur
noch mit FW geahndet.
Anwurf nach Torerfolg
Der Anwerfende kann bis zu 1,5m seitlich vom
Mittelpunkt stehen, wobei sich weiterhin ein Fuß auf der Mittellinie
befinden muss. Seine Mitspieler dürfen bereits mit dem Anpfiff (also
vor Spielen des Balles) die Mittellinie überqueren.
Schiedsrichterwurf
Diese Bestimmung wurde abgeschafft. Berührt der Ball
die Decke o. ä., erhält die Mannschaft Ballbesitz, die den Ball
zuletzt nicht berührt hat. Dieser FW ist zwingend anzupfeifen und wird
zum Halbzeit- oder Spielende nicht mehr ausgeführt, selbst wenn der
Schlusspfiff in die Wurfausführung hinein erfolgt!
Klare Torgelegenheit
Bisher galt diese nur, wenn ein Spieler a) unter
voller Ball- und Körperkontrolle frei am Torraum stand oder b) auf den
TW zulief, ohne dass ein Gegenspieler sich dazwischen befand. Nun gilt
auch als klare Torgelegenheit, wenn a) oder b) entsprechend eine
Situation vorliegt, außer dass der Spieler noch nicht im Ballbesitz
ist, wohl aber für eine unmittelbare Ballannahme bereit ist (der Pass
muss zumindest unterwegs sein); und weiter, wenn der TW seinen Torraum
verlassen hat und ein gegnerischer Spieler auf das leere Tor werfen kann
und dabei regelwidrig behindert wird, wenn die SR davon überzeugt sind,
dass er das Tor auch getroffen hätte, auch wenn sich Spieler zwischen
ihm und dem Torraum befinden.
Bestrafungen
Erhält ein Spieler eine Hinausstellung oder
Disqualifikation und verhält er sich vor Wiederanpfiff unsportlich oder
grob unsportlich (üblicherweise klatschen oder meckern bis zur
Beleidigung), so kann gegen ihn eine weitere Hinausstellung verhängt
werden, was dann zu einer 4-minütigen Reduzierung der Mannschaft
führt, unabhängig davon, ob er mit der ersten Strafe bereits
disqualifiziert wurde. Diese Vorgehensweise gilt auch während eines
Team-Time-out.
Auf der Bank gelten für die Spieler die gleichen
Bestrafungsmöglichkeiten wie auf der Spielfläche. So kann ein Spieler
nun auch auf der Bank für eine Unsportlichkeit „hinausgestellt“
werden.
Für die Offiziellen kann es bei Unsportlichkeiten
nun eine Verwarnung, eine Hinausstellung und daran anschließend eine
Disqualifikation geben. Üblicherweise soll die Reihenfolge so
eingehalten werden. In Ausnahmefällen kann bei einer Unsportlichkeit
aber auch direkt (wie bei Spielern auch) eine Hinausstellung
ausgesprochen werden. Unabhängig davon würde dann aber die Verwarnung
auch weiterhin möglich sein. Grobe Unsportlichkeiten wie z. B.
Beleidigungen, werden natürlich auch weiterhin mit einer
Disqualifikation geahndet.
Walter Hildenbrand, Realschullehrer
Erich-Kästner-Realschule Stutensee