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Gesucht wird eine Ammenstute für ein am 5.5.2008 geborenes Friesenfohlen.
Britta von Waaden
04451/956417 oder 0173/2015142
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Am 31.5. hat eine Isländerstute ihr Fohlen tot geboren. Die Halterin bietet die 15jährige Stute als Amme auf ihrem Hof in Bayern/Oberpfalz im LKR Neumarkt i.d. OPf. an. Interessenten können die Telefonnummer per email bei uns erfragen. |
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In Hessen ist nach dem illegalen Import von bis zu 75 Pferden aus Rumänien die Equine infektiöse Anämie ausgebrochen. Betroffen sind bislang die Landkreise Vogelsberg, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Fulda. Vier Pferde mußten bislang eingeschläfert werden. In anderen Quellen wird sogar von sechs bestätigten Fällen gesprochen. Um die betroffene Höfe/Stallungen in Salz, Hüttenberg, Gladenbach und Hosenfeld (Ortsteil Jossa) wurden Sperrbezirke eingerichtet. Innerhalb dieser Sperrbezirke wurden inzwischen alle Einhufer untersucht und getestet. Fünf weitere Pferde stehen im Wetteraukreis unter amtlicher Beobachtung. Gegen den Pferdeimporteur, welches die Pferde aus Rumänien illegal und ohne Gesundheitsuntersuchung eingeführt hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Um schnellstmöglich das Seuchengeschehen zum Stillstand zu bringen, ist es dringend notwendig, alle nach Deutschland verbrachten rumänischen Pferde zu ermitteln. Deshalb werden alle Tierbesitzer, Tierärzte, Hufschmiede und andere Personen, die Umgang mit Pferden haben, aufgefordert, Pferde rumänischer Herkunft sofort bei der zuständigen Veterinärbehörde unter Telefon (0661) 6006-780 oder -791 beziehungsweise e-Mail veterinärwesen-verbraucherschutz@landkreis-fulda.de zu melden. Allgemeine Info's zur EIA findet ihr hier. |
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Schon als Futtermittelunternehmer registriert? Häh, wovon habt ihr es denn?!?! Von der neuen Futtermittelhygieneverordnung natürlich. Die verlangt nämlich seit 2006 von jedem Pferdehalter - egal ob Reitverein, Pensionsstall oder privatem Pferdehalter - sich als Futtermittelunternehmer bei den Registrierungsstellen der jeweiligen Bundesländer regstrieren zu lassen, wenn er nicht das Futter für sein(e) Pferd(e) zu 100% einkauft. Damit soll der Endverbraucher besser vor unsicheren Lebensmitteln geschützt werden. Denn Pferde gelten in der EU bekanntlich als Nutztiere, die in die Nahrungsmittelkette gelangen dürfen. Daran ändert auch nichts die Deklarierung des Pferdes im Pferdepass als Nichtschlachttier. Die Registrierungsstellen findet man im Internet irgendwo unter www.bvl.bund.de gut versteckt. Und noch soll die Registrierung kostenlos sein. Weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll? Da soll sich mein Boß wegen dem bißchen Heugewinnung als Futtermittelunternehmer registrieren lassen, damit, wenn wir mal aus Versehen als Nichtschlachttiere in den Kochtopf fallen und damit die menschliche Nahrungsmittelkette verseuchen sollten, er als möglicher Verursacher festgestellt werden kann, und nebenan weht meilenweit das Spritzmittel auf unsere Wiesen und um die Ecke rum machen die Freilandversuche mit Genmais, bei dessen Genuß Ratten schwere Darmblutungen bekommen. Ist doch echt zum Totwiehern!!! Wer schützt eigentlich unsere Nahrungsmittelkette vor dem Menschen?!?! |
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Entgegen der üblichen deutschen Rechtspraxis hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass es Eigentümmern kleinerer Grundstücke (z.B. Pferdeweiden) nicht zugemutet werden kann, die Hobbyjagd auf dieses Grundstücken zu dulden. Eigentümmer von Grundstücken, welche sich gegen die Nutzung ihrer Grundstücke zur Hobbyjagd wehren wollen, sollten sich mit dem Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V. (www.arbeitskreis-tierschutz.de) in Verbindung setzen, der versucht die Klagen betroffener Eigentümer zu bündeln. |
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Jetzt ist es amtlich. Wer ein fremdes Pferd füttert, ohne dessen Nahrungsgewohnheiten zu kennen, handelt fahrlässig und ist dem Pferdehalter im Falle einer Erkrankung des Pferdes zum Schadensersatz verpflichtet. So das OLG Karlsruhe, das in unerlaubter Fütterung einen "rechtswidrigen Eingriff" in das Eigentum des Pferdehalters sieht (Az.: 12 U 73/07). Eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht nicht zu. Damit ist klar: Jeder der fremde Tiere füttert, ist für eventuelle Folgen verantwortlich. Auch wenn er um die Schädlichkeit nicht wusste. Eltern haften dabei in gewohnter Weise für ihre Kinder. |