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Hinweise und Kommentar zur Frage der Wortzahlen bei den schriftlichen Abiturarbeiten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie bezüglich der Wortzahlen bei den schriftlichen Abiturarbeiten die geänderten Korrekturrichtlinien. Die Wortzahlen sind Richtwerte. So können die Schüler tatsächlich die Wortzahl über- oder auch unterschreiten. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass eine Aufgabe überhaupt nicht bearbeitet wurde, muss darauf entsprechend reagiert werden. Wo kein Inhalt ist, gibt es keine Inhaltspunkte. Die Sprachpunkte werden dann über den Faktor (3, 2 oder 1) verringert.

 Unter Inhalt finden Sie aber auch, dass nur Darstellungen mit der vollen Punktzahl gewertet werden dürfen, die konzise zur Sache sind und nicht abschweifen. Darstellungen, die überhaupt nicht zur Sache sind, werden inhaltlich nicht gewertet (0 Punkte).

Sie bewerten also zu knappe oder zu weitschweifige Ausführungen über die Inhaltspunkte und gegebenenfalls auch über die Punkte für das Ausdrucksvermögen. Den Schülern rät man am besten, schon aus Selbstschutz, sich an die vorgegebenen Richtwortzahlen zu halten. Die Abiturkommission steckt damit ja auch eine Erwartung ab, die innerhalb dieser Wortzahl mit der vollen Punktezahl erfüllt werden kann. Wer maßlos über- oder unterschreitet, sollte sich selbstkritisch hinterfragen, ob er noch zum Thema schreibt oder vielleicht etwas vergessen hat. Was man nicht will, ist ein mitunter als pedantisch empfundenes Vorgehen bei der Korrektur, wenn ein Schüler eben besonders gut formuliert und knapp alles zur Sache darstellt oder, im anderen Fall, ungewöhnliches Expertenwissen offenbart und dabei die Wortzahl überschreitet.

Dass ein Schüler so viel schreiben kann, wie er will, ist nur bedingt richtig. Er muss immer der Aufgabe angemessen formulieren.

Wir hoffen, dass diese Erläuterungen hilfreich sind.




































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